THEMEN


Regelmäßige Brandgefahren durch Unachtsamkeit

 

Die anhaltende Trockenperiode wie in den letzten Jahren und auch die immer wieder regelmäßig trockenen Wetterlagen zeigen uns, wie wichtig es ist, folgende Punkte im Kleingarten zu beachten und konsequent einzuhalten:

  1. Offenes Feuer als Lagerfeuer oder auch in großen Feuerschalen ist nicht gestattet

  2. Das Verbrennen von altem Holz, Laub, Strauchwerk oder Ästen ist nicht zulässig

  3. Die Feuerstelle muss fest stehen und darf bei aufkommenden Wind keine Glut nach außen lassen

  4. Beim Grillen ausreichend Sicherheitsabstand zu leicht entzündbaren Gegenständen einhalten

  5. Nach dem Grillen noch glühende Kohle ablöschen

  6. Glühende Kohle auf keinem Fall auf den Kompost schmeißen oder einfach zurücklassen

  7. In der unmittelbaren Nähe des Grillplatzes immer ausreichend Löschmittel (Wasser, Sand, etc.) bereitstellen

  8. Feuerstellen auf keinem Fall unbeaufsichtigt lassen

Achtung! Wer im Stadtgebiet Frankfurt am Main Gartenabfälle verbrennen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, dies der "Unteren Wasserbehörde" im Umweltamt schriftlich anzuzeigen. In keinem Fall zugelassen ist das Verbrennen im bebauten Innenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge". Zusätzliche Einschränkungen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, beispielsweise zu Gebäuden und auch zeitliche Vorgaben. In städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen laut Satzung untersagt (Quelle: Stadt Frankfurt)


Entsorgung von Gartenabfällen

 

Das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub ist besonders bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen.

 

Nutzen Sie bitte die sehr nahe gelegene und kostenlose Entsorgungsmöglichkeit der FES und entsorgen Sie auf keinem Fall Ihre Gartenabfälle im angrenzenden Wald. Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldzahlungen von bis zu 1.000 EUR verbunden und können auch für den Verein negative Folgen bedeuten.

 

Hier auf unserer Homepage haben wir die jeweils gültigen Öffnungszeiten des Kleinmüllplatzes der FES hinterlegt (Link). Von Montag bis Samstag werden dort momentan in der Zeit von 08 Uhr bis 17 Uhr Gartenabfälle (Grünabfall bis zu einer Stärke von 30 cm und ausschließlich unbehandeltes Holz) angenommen. Ein Luxus, den sicher nur sehr wenige Kleingartenanlagen besitzen.