FREIE GÄRTEN - EINE ÜBERSICHT FÜR GARTENINTERESSIERTE


Anzahl aktuell freie Gärten: 0

 

Aufnahmemöglichkeit als passives Mitglied (Warteliste): Nein

 

Anfragen per Mail werden aktuell NICHT bearbeitet oder beantwortet!

(Stand: 06/2021)

Liebe/r Garteninteressent/in!

 

Sie haben Ihren Erstwohnsitz in Frankfurt und wollen einen Garten bei uns übernehmen bzw. Mitglied in unserem Verein werden, sich aber zunächst einmal über die wichtigsten Rahmendaten und Regeln informieren? Hierzu nachfolgend eine entsprechende Übersicht:

 

Wie groß sind die Gärten in der Anlage?

Mit sehr wenigen Ausnahmen zwischen 300 und 500 qm

 

Welche Maximalgröße darf eine Laube haben?

Lt. Bundeskleingartengesetz sind maximal 24 qm (überdachte Fläche) zulässig.

 

Gibt es einen Stromanschluss?

Ja, jeder Garten ist mit einer 220V Nutzstromleitung ausgestattet. Hierüber können dann problemlos Rasenmäher oder Heckenscheren betrieben werden.

 

Haben die Gärten einen Wasseranschluss?

Ja, eine Brauchwasserzuleitung ist zu jedem Garten vorhanden. Es ist kein Trinkwasser, sondern eignet sich ausschließlich zur Bewässerung des Gartens.

 

Was kann man wie im Garten anpflanzen?

Durch das Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass jeweils 1/3 mit Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse) zu bebauen ist, 1/3 Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen) sein darf und 1/3 der Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege) dient. Dies wird jährlich im Rahmen einer Gartenbegehung geprüft. Weitere Information hierzu finden Sie auch <hier> auf der Homepage.

 

Muss man jährlich so etwas wie Gemeinschaftsarbeit leisten?

Ja, unser Kleingarten wird als gemeinnütziger Verein geführt. Er verpachtet die Gärten an die Mitglieder, wodurch man sich nicht nur auf die Pflege seines eigenen Gartens konzentrieren sollte, sondern auch auf das Vereinsleben und den Zustand der Gemeinschaftsanlagen. Pro Kalenderjahr/Garten sind 15 Stunden zu leisten. Hinzu kommt meist einmal pro Jahr eine Reinigung unserer Toilettenanlage hinzu. Nicht geleistete Stunden werden mit der Jahresrechnung entsprechend belastet.

 

Mit welchen Kosten pro Jahr ist in etwa zu rechnen?

Eine passive Mitgliedschaft (ohne Garten) kosten aktuell pro Jahr ca. 33,00 EUR. Eine aktive Mitgliedschaft wird mit ca. 69,00 EUR pro Jahr in Rechnung gestellt.

 

Bei einer Parzellengröße von 300 qm (als Beispiel) liegen die Grundkosten (Pacht, allgemeine Umlage, Grundversicherung) aktuell bei ca. 130,00 EUR. Hinzu kommen dann weitere Versicherungsbeiträge, Vorauszahlungen und Verbrauchskosten für Wasser und Strom und ggf. Beträge für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit (16,00 EUR pro Stunde und 40,00 EUR für eine nicht gereinigte Toilette). 

 

Bei einer Gartenübernahme kommen ca. 2.000,00 € bis 2.500,00 € auf. Basis hierzu ist eine Wertermittlung durch die Stadtgruppe oder einem entsprechenden Vertreter und weitere Nebenkosten.

 

Darf man in seinem Kleingarten eigentlich übernachten?

Jede Laube darf keinen dauerhaften Wohncharakter besitzen. Heizungsanlagen oder Satellitenschüsseln sind daher nicht gestattet. Gegen einzelne Übernachtungen (beispielsweise mit den Kindern in einem Zelt auf dem Rasen) ist jedoch nichts zu sagen.

 

Sind Grill-Events oder Gartenparties erlaubt?

Selbstverständlich ist Grillen oder mit Freunden zu feiern auch im Kleingarten erlaubt. Allerdings sollte man dabei natürlich auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen, unnötigen Lärm oder Rauchentwicklung vermeiden und die gültigen Ruhezeiten einhalten.

 

In den letzten Jahren war der Sommer sehr heiß? Sind Swimmingpools zulässig?

Kleinere, mobile Pools, die nicht im Erdreich eingelassen sind, dürfen temporär aufgestellt werden. Dabei ist aber auch auf die Entsorgung des Wasser zu achten. Chlor darf auf keinem Fall eingesetzt werden. Weitere Informationen sind <hier> zu entnehmen.

 

Gibt es weitere Regelungen, die zu beachten sind?

Neben unserer Satzung und Gartenordnung unterliegt der KGV auch den Grundlagen aus den städtischen Ordnungen und dem Bundeskleingartengesetzt. Dies können Sie <hier> gerne nachlesen.



Was ist zu tun, wenn man einen Garten haben und Vereinsmitglied werden möchte?

 

  1. Lesen Sie zunächst die oben beschriebenen Informationen.

  2. Sollten freie Gärten vorhanden oder eine Aufnahmemöglichkeit auf die Warteliste als passives Mitglieder möglich sein, so schicken Sie ans uns über unsere Kontaktseite (Link) eine entsprechende Anfrage.

  3. Seien Sie zu einem Vorstellungsgespräch und die Aufnahme als passives Vereinsmitglied (für eine Aufnahme auf der Warteliste, falls keine freien Gärten zur Verfügung stehen) bereit.

  4. Überzeugen Sie uns, dass Sie wirklich Interesse an einem Garten und einer (späteren) aktiven Mitgliedschaft in unserem Verein haben und wissen, dass auch Pflichten hierdurch für Sie entstehen.

  5. Sofern Sie als Mitglied dann aufgenommen sind, freuen wir uns über eine regelmäßige Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Ihrer aktiven Mitwirkung.

  6. Falls dann ein Garten frei wird und Sie auf Position eins der Warteliste stehen, kontaktieren wir Sie und hoffen, dass Sie mit unserem Angebot einverstanden sind und wir Sie als aktives Mitglied in unserem Verein begrüßen können.