âť— Aktuelle Information
Derzeit sind alle Gärten in unserer Anlage vergeben.
Auch unsere Warteliste ist aktuell vollständig belegt, sodass wir momentan keine neuen Bewerbungen oder Wartelistenanfragen annehmen können.Sobald wieder Plätze verfügbar sind, veröffentlichen wir dies auf unserer Webseite.
Nein. Aktuell sind alle Gärten in unserer Anlage vergeben.
Zurzeit leider nicht. Unsere Warteliste ist derzeit vollständig belegt.
Sobald wieder Plätze auf der Warteliste oder freie Gärten verfügbar sind, informieren wir darüber auf unserer Webseite.
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Grundsätzlich kann jede interessierte Person Mitglied unseres Vereins werden. Voraussetzung ist das Interesse am Kleingartenwesen und am gemeinschaftlichen Vereinsleben.
Die Gärten in unserer Anlage haben eine Größe von etwa 300 bis 500 m².
Die maximal zulässige überdachte Fläche beträgt 24 m² gemäß Bundeskleingartengesetz.
Ja. Jeder Garten verfĂĽgt ĂĽber einen Stromanschluss (220 Volt) sowie eine Brauchwasserleitung.
Bitte beachten Sie: Das Wasser ist kein Trinkwasser.
Gemäß den Vorgaben des Kleingartenwesens wird die Gartenfläche in der Regel wie folgt genutzt:
ca. 1/3 Nutzgarten (Obst und GemĂĽse)
ca. 1/3 Ziergarten
ca. 1/3 Erholungsfläche
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig überprüft.
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Ja. Unsere Mitglieder unterstĂĽtzen den Verein durch Gemeinschaftsarbeit.
Derzeit umfasst dies:
15 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr
zusätzlich eine Toilettenreinigung
Nicht geleistete Stunden werden gemäß den Vereinsregelungen berechnet.
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Unser Verein lebt vom gemeinschaftlichen Miteinander. Wir freuen uns ĂĽber Mitglieder, die sich aktiv einbringen und Interesse am Vereinsleben haben.
ca. 33 € pro Jahr
ca. 69 € pro Jahr
ab ca. 130 € pro Jahr bei einer Gartengröße von 300 m²
zuzĂĽglich individueller Verbrauchskosten
in der Regel ca. 2.000 bis 2.500 €
abhängig von Zustand und Wertermittlung des Gartens
Sobald wieder freie Plätze verfügbar sind, erfolgt die Aufnahme grundsätzlich in mehreren Schritten:
Interessensbekundung ĂĽber das Kontaktformular (keine Aufnahme auf die Warteliste)
Persönliches Kennenlerngespräch
Aufnahme als passives Mitglied und auf die Warteliste
Gartenvergabe entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste
Eine feste Wartezeit kann nicht garantiert werden. Da in unserer Anlage nur wenige Gärten pro Jahr frei werden, kann die Wartezeit mehrere Jahre betragen.
Regelmäßige Übernachtungen sind nicht gestattet.
Gelegentliche Übernachtungen im Zelt sind möglich, sofern die geltenden Regelungen eingehalten werden.
Ja. Grillen und Feiern sind grundsätzlich erlaubt.
Dabei sind die geltenden Ruhezeiten sowie die RĂĽcksichtnahme auf Nachbarn und andere Vereinsmitglieder einzuhalten.
Mobile Pools sind erlaubt.
Nicht zulässig sind:
eingelassene Pools
die Verwendung von Chlorzusätzen
Die wichtigsten Regelungen finden Sie in unserer:
Satzung
Gartenordnung
weiteren Vereinsregelungen
Diese Dokumente stehen auf unserer Webseite zur VerfĂĽgung.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an den Vorstand.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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