THEMEN
Regelmäßige Brandgefahren durch Unachtsamkeit
Die anhaltende Trockenperiode wie in den letzten Jahren und auch die immer wieder regelmäßig trockenen Wetterlagen zeigen uns, wie wichtig es ist, folgende Punkte im Kleingarten zu beachten und konsequent einzuhalten:
Achtung! Wer im Stadtgebiet Frankfurt am Main Gartenabfälle verbrennen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, dies der "Unteren Wasserbehörde" im Umweltamt schriftlich anzuzeigen. In keinem Fall zugelassen ist das Verbrennen im bebauten Innenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge". Zusätzliche Einschränkungen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, beispielsweise zu Gebäuden und auch zeitliche Vorgaben. In städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen laut Satzung untersagt (Quelle: Stadt Frankfurt)
Entsorgung von Gartenabfällen
Das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub ist besonders bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen.
Nutzen Sie bitte die sehr nahe gelegene und kostenlose Entsorgungsmöglichkeit der FES und entsorgen Sie auf keinem Fall Ihre Gartenabfälle im angrenzenden Wald. Zuwiderhandlungen sind mit Bußgeldzahlungen von bis zu 1.000 EUR verbunden und können auch für den Verein negative Folgen bedeuten.
Hier auf unserer Homepage haben wir die jeweils gültigen Öffnungszeiten des Kleinmüllplatzes der FES hinterlegt (Link). Von Montag bis Samstag werden dort momentan in der Zeit von 08 Uhr bis 17 Uhr Gartenabfälle (Grünabfall bis zu einer Stärke von 30 cm und ausschließlich unbehandeltes Holz) angenommen. Ein Luxus, den sicher nur sehr wenige Kleingartenanlagen besitzen.